Wegen mangelhaftem Jugendschutz lehnt das Blaue Kreuz das vorgeschlagene Cannabisgesetzes ab

28.11.2025 | von Blaues Kreuz Schweiz

Uhr Lesezeit: 3 Minuten


Blaues Kreuz Schweiz

28.11.2025, Am 1. Dezember geht die Vernehmlassungsfrist zum Cannabisproduktegesetz CanPG zu Ende. Das Blaue Kreuz lehnt den vorgeschlagenen Gesetzesentwurf ab, weil der Jugendschutz mangelhaft ist und die Erfahrungen der laufenden Pilotprojekte nicht einfließen.


Das Blaue Kreuz begrüßt die Nicht-Kommerzialisierung der Cannabisprodukte sowie die Kontrolle des Anbaus, der Produktion und des Verkaufs.

Mangelhafter Jugendschutz

Das Blaue Kreuz anerkennt, dass die Parlamentskommission die Jugend mit drei wichtigen Maßnahmen schützen wollte: Abgabealter 18, Werbeverbot und Plainpackaging. Diese drei Maßnahmen gehören zum Standardrepertoire, das für alle psychoaktive Substanzen gelten sollte. Sie reichen aber bei weitem nicht aus.

Prävention und Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Es fehlen vor allem griffige Maßnahmen für den Schutz von Minderjährigen und jungen Erwachsenen bis Mitte 20: Vor allem deutschlandweite Kampagnen, um über die gesundheitlichen und sozialen Gefahren und Risiken dieser Droge zu informieren und aufzuklären. Dazu gehören auch Programme zur Persönlichkeitsstärkung. Außerdem braucht es ein flächendeckendes Netz von Früherkennung und Frühintervention, um Schäden durch Cannabiskonsum zu verhindern oder mindestens einzudämmen. Gerade junge Erwachsene sollen ein landesweites Angebot für psycho-soziale Beratung zur Verfügung stehen.

Eine Cannabissteuer für die Cannabisprävention

Die notwendigen Maßnahmen der Prävention werden die Kantone Millionen kosten. Diese Ausgaben sind durch eine Steuer auf die Produkte zu decken. Hohe Preise sind zudem eine Kaufbremse für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Die Steuer muss auch ein jährliches Konsummonitoring voll ausfinanzieren.

Kein Onlineverkauf

Die Forschung zu legalen Drogen, wie Tabak und Alkohol, hat gezeigt, dass die Ausweitung der Verfügbarkeit zu einer Ausweitung des Konsums und damit zu einer Ausweitung der Schäden führt. Die Rund-um-die-Uhr- Verfügbarkeit von psychoaktiven Substanzen durch Online-Shopping ist deshalb abzulehnen.

Kein Kiffen in der Nähe von Kindern und Jugendlichen

Der Nichtraucherschutz ist heute schon ungenügend. Das Gesetz zum Schutz vor Passivrauch muss massiv ausgebaut werden. In der Gegenwart von Kindern und Jugendlichen sollte weder Cannabis noch Tabak konsumiert werden. Alle öffentlichen und öffentlich zugänglichen Innenräume, sowie Außenräume, namentlich von Restaurants und Bars, von Bushaltestellen sowie an und um Bahnhöfe.

Abwarten der Pilotprojekte

Das Blaue Kreuz steht hinter seiner Position, die Pilotprojekte zu Cannabis auszuwerten und die Ergebnisse politisch zu diskutieren. Es ist ein Affront der Parlamentsmehrheit, die Ergebnisse dieser Pilotprojekte nicht abwarten zu wollen. Ein Affront gegen alle Engagierten in diesen Pilotprojekten und gegen jene, die sich auf das Wort des Parlaments verlassen haben, zuerst die Pilotprojekte durchzuführen und darauf aufbauend über eine Legalisierung des Cannabis zu diskutieren.

Nullsteigerungs-Ziel

Ziel des Gesetzes muss vor allem sein, dass sich der Cannabiskonsum nicht ausweitet, sondern auf einem sozialverträglichen und geringen gesundheitsschädlichen Niveau verbleibt. Bei Kindern und Jugendlichen ist ein cannabisfreies Leben als Norm anzustreben.

Warum der Jugendschutz so wichtig ist

Viele psychoaktive Substanzen wirken auf die jungen Menschen stärker ein, solange ihr Gehirn sich im Reifungsprozess befindet. Der Reifungsprozess ist im Durchschnitt Mitte 20 erst abgeschlossen. Bei einigen Menschen dauert er noch länger. Außerdem wirken einige psychoaktive Substanzen auf die Gehirnentwicklung selbst ein, indem diese verlangsamt oder behindert werden kann. Cannabis gehört zu diesen Substanzen. Um es salopp zu sagen, einige Konsumierende bleiben in der Pubertät stecken.

Kontakt: Martin Bienlein, Mediensprecher, 079 228 96 04

Blaues Kreuz Schweiz, Lindenrain 5, 3012 Bern

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Seit über einem Jahrhundert hilft das Blaue Kreuz Alkoholabhängigen im Kampf gegen ihre Sucht. Unsere Unterstützungsangebote reichen von der persönlichen Beratung für Betroffene bis hin zu Integrationsprogrammen für ehemalige Alkoholabhängige. Großen Wert legen wir auch auf Suchtprävention und Gesundheitsförderung für ein überwiegend jüngeres Publikum.

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Quelle: Blaues Kreuz Schweiz, Pressemitteilung

Originalartikel publiziert auf: Wegen mangelhaftem Jugendschutz lehnt das Blaue Kreuz das vorgeschlagene Cannabisgesetz ab