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Die Schweiz darf nicht länger wegschauen, wenn Tierleid importiert wird. Ein wirksamer Gegenentwurf ist notwendig, damit die Einfuhr von aus Zwangsfütterung stammender Stopfleber zumindest stark reduziert wird, sagt Lauretta Eckhardt, Policy Managerin bei VIER PFOTEN Schweiz.
Die von der Mehrheit der vorberatenden Kommission des Nationalrats vorgeschlagene Version des Gegenentwurfs sieht vor, dass die zuständigen Departemente alle fünf Jahre einen Bericht zur Entwicklung der Einfuhr von Stopfleber verfasst. Sollte die importierte Menge in diesem Zeitraum nicht zurückgegangen sein, hätte der Bundesrat die erforderlichen Reduktionsmaßnahmen zu treffen. Dies ist aus Tierschutzsicht jedoch nicht ausreichend. Damit der Gegenentwurf als griffig und tauglich betrachtet werden kann, fordern wir vom Nationalrat die folgenden Anpassungen:
Verbindliches Monitoring mit jährlicher Berichterstattung
Die Einführung eines Monitorings ist zentral. Dieses sollte auf einheitlichen und transparenten Kriterien beruhen und externe Einflussfaktoren berücksichtigen. Um die Wirksamkeit des Instruments sicherzustellen, ist eine jährliche Berichterstattung der zuständigen Behörde an den Bundesrat erforderlich. Diese Berichte sollten insbesondere die Entwicklung der Importmengen sowie die Wirkung der bis dahin getroffenen Maßnahmen klar und nachvollziehbar ausweisen. Der vorliegende Gegenentwurf schafft die Voraussetzungen dafür, muss aber noch verbessert werden.
Ja zur Minderheit bei Artikel 14a Absatz 4
Eine lediglich geringfügige Reduktion der Einfuhrmenge darf nicht als ausreichender Erfolg der bis dahin getroffenen Maßnahmen betrachtet werden. Wie die Minderheit der vorberatenden Nationalratskommission fordern wir daher, dass weitergehende Maßnahmen immer dann ergriffen werden müssen, wenn die Stopfleber-Importe innerhalb der jeweiligen Berichtszeit nicht merklich zurückgegangen sind.
Griffige Maßnahmen erforderlich
Als mögliche Reduktionsmaßnahmen in Betracht kommen etwa Informationskampagnen oder erweiterte Kennzeichnungspflichten, beispielsweise mit Bildern des Stopfvorgangs. Die Beschränkung der Einfuhr auf bestimmte Labels lehnen wir hingegen ab, da es schlicht keine Labels gibt, die eine akzeptable Produktion von Foie gras gewährleisten. Auch eine zeitliche Beschränkung der Einfuhr, etwa auf die Festtage, wäre aus unserer Sicht ungeeignet, da sie lediglich zu einer Bündelung der Importe in den erlaubten Zeiträumen führen würde.
Sollte sich zeigen, dass weniger weit gehende Maßnahmen nicht ausreichen, fordern wir ein Importverbot von Foie gras. Entscheidend ist, dass das übergeordnete Ziel – die wirksame Reduktion des Tierleids durch Zwangsfütterung – erreicht wird.
Ja zur Mehrheit bezüglich Lebensmittelgesetz Art. 12a
Aus Gründen der Rechtssicherheit und um der Deklarationspflicht mehr Gewicht zu verleihen, unterstützen wir die Mehrheit, die sich für eine Verankerung der Deklarationspflicht im Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände einsetzt.
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Quelle: VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz, Pressemitteilung
Originalartikel publiziert auf: Tierschutz fordert starken Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative