Der Gegenvorschlag aus dem Parlament sieht vor, die Deklarationspflicht auf Gesetzesstufe statt wie bisher auf Verordnungsebene zu verankern, da dies mehr Rechtssicherheit gewährleistet. Es ist zudem geplant, die Deklarationspflicht durch ein Monitoring zu begleiten. Sollte innerhalb von fünf Jahren keine deutliche Reduktion der Importmengen erreicht werden, sollen weitere Maßnahmen bis hin zu einem Importverbot folgen. Die erwähnten Tierschutzorganisationen begrüßen die Einführung eines Monitorings ausdrücklich, fordern jedoch klare, transparente Kriterien und jährliche Berichte an die Bundesregierung.
Lauretta Eckhardt, Policy Manager bei VIER PFOTEN Deutschland, sagt: „Das Monitoring muss zeigen, ob eine beobachtete Reduktion der Importmenge tatsächlich auf die eingeführte Deklarationspflicht zurückzuführen ist oder ob sie lediglich das Ergebnis zufälliger externer Faktoren wie Marktschwankungen oder gesundheitspolitischer Maßnahmen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Vogelgrippe, darstellt.“ Nur so könne die Wirksamkeit überprüft und allfällige weiterführende Maßnahmen rasch ergriffen werden, um die angestrebte Importreduktion effektiv umzusetzen.
Mögliche Maßnahmen sind aus Tierschutzsicht unterschiedlich tauglich: Ja zu mehr Information und Transparenz: Informationskampagnen und zusätzliche Kennzeichnungspflichten wie etwa mit Bildern des Stopfvorgangs können Konsumentinnen und Konsumenten sensibilisieren und eine bewusste Kaufentscheidung fördern.
Nein zu untauglichen Labels: Importbeschränkungen auf bestimmte Labels wie „Label Rouge“ oder „Canard à Foie gras du Sud- Ouest“ sind kontraproduktiv. Diese Labels sind keine Tierschutzlabels; im Gegenteil: Sie verschlechtern teilweise sogar die Haltungsbedingungen und verlängern die Mastperiode. Zeitliche Beschränkungen der Einfuhr (z. B. nur zu Festtagen) sind faktisch wirkungslos und würden lediglich zu gebündelten Importen führen.
Die Tierschutzorganisationen stimmen überein: „Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellen einen pragmatischen Schritt dar, solange Deutschland kein grundsätzlich sinnvolles und sachgerechtes Einfuhrverbot erlässt. Der Gegenvorschlag dient dem Ziel, die Importe zu reduzieren und gleichzeitig die Wirkung der Instrumente zu prüfen.“
Fazit: Sollte sich zeigen, dass die Kennzeichnungspflicht und die damit verknüpften Maßnahmen keine substanzielle Wirkung entfalten, muss ein Einfuhrverbot von „Foie gras“ in Betracht gezogen werden. Nur so kann das übergeordnete Ziel – die konsequente Reduktion des Tierleids durch Zwangsfütterung – effektiv erreicht werden.
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