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Die Begründung fußt auf der Feststellung, höhere Mehrwertsteuern würden alle belasten, da alle konsumieren müssten. Eine eidgenössische Grundstückgewinnsteuer hingegen verteuerte Güter, Dienstleistungen oder Kapitalbezüge aus der Altersvorsorge nicht. Laut Expertenrechnung soll diese Zusatzsteuer dem Bund jährlich eine Milliarde Franken in die Kasse spülen – fünfmal so viel, wie die umstrittene Kapitalbezugssteuer einbrächte. Sie sei deshalb der Erhöhung anderer – die ganze Bevölkerung treffende – Abgaben vorzuziehen.
Auch eine Forscherin der Konjunkturforschungsstelle des Bundes hat ihren Auftritt. Sie hält fest, – und halten Sie sich fest, liebe Leserinnen und Leser – dass die Zusatzsteuer ja nur zahlen müsste, wer mit dem Verkauf von Liegenschaften „Zufallsgewinne“ mache; „Gewinne, die jemanden reicher machen, ohne dass er etwas dafür geleistet hat“.
Nachdem Liegenschaftseigentümer für ihre Investitionen dem Staat schon zig-mal Geld abliefern (Einkommens-, Vermögens-, Handänderungs- und noch immer Eigenmietwertsteuer, Erschließungs- und Anschlussgebühren, kantonale Grundstückgewinnsteuer und anderes mehr), soll ihnen eine weitere Steuerabgabe aufgebürdet werden. SP-CoPräsident Wermuth beantragt dem Bundesrat via Finanzkommission deren konkrete Prüfung und Einführung.
Spontan gehen mir folgende Gedanken durch den Kopf: Verteidigt die mit Wohneigentümer-Geldern hochgerüstete Armee allein die Wohneigentümer und deren Liegenschaften? Wird die 13. AHV-Rente allein an Wohneigentümer ausbezahlt? Wird die Kapitalbezugssteuer allein für Liegenschaftseigentümer nicht erhöht? Eigentlich müsste das dann so sein. Schließlich würden die Liegenschaftseigentümer all dies allein bezahlen. Einmal mehr.
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Quelle: HEV Hauseigentümerverband Schweiz, Pressemitteilung
Originalartikel publiziert auf: «Linker Griff» nach Eigentümer-Geldern