AL-Obergrenze: H+ verteidigt Tarifpartnerschaft und fordert rasche Korrekturen

28.08.2026 | von H+ Die Spitäler der Schweiz

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H+ Die Spitäler der Schweiz


28.08.2026, Bern - H+ lehnt die Einführung einer AL-Obergrenze im TARDOC weiterhin ab. Angesichts des gesetzlichen Umsetzungsauftrags hat der H+ Vorstand die Einreichung der Tarifversion 2027 inklusive der tarifpartnerschaftlichen Regelung dennoch bestätigt. Unter den gegebenen Umständen ist dies der beste Weg, um den Einfluss der Tarifpartner zu sichern, einseitige staatliche Vorgaben zu vermeiden und die Auswirkungen auf die ambulante Versorgung möglichst gering zu halten.


H+ hat sich im politischen Prozess bis zum Schluss gegen die Einführung einer AL-Obergrenze ausgesprochen und hält an dieser Haltung fest. Eine solche Obergrenze widerspricht dem Ziel einer sachgerechten und datenbasierten Tarifstruktur, weil sie pauschal begrenzt, statt tarifarische Grundlagen gezielt zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig besteht nun ein gesetzlicher Auftrag, der vom Bundesrat umgesetzt werden muss. Im Rahmen der Genehmigung der Tarifversion 2026 hat der Bundesrat die Tarifpartner aufgefordert, mit der Tarifversion 2027 eine eigene Umsetzungslösung vorzulegen.

Vor diesem Hintergrund hat der H+ Vorstand die Eingabe der Tarifversion 2027 des ambulanten Gesamt-Tarifsystems inklusive der tarifpartnerschaftlichen Lösung zur Umsetzung der AL-Obergrenze zur Genehmigung durch den Bundesrat bestätigt. Eine Verweigerung der tarifpartnerschaftlichen Umsetzung, wie sie teilweise gefordert wird, würde das Risiko erhöhen, dass die Vorgabe einseitig durch den Bund umgesetzt wird.

Fehler müssen korrigiert und Besonderheiten der Spitäler berücksichtigt werden

Für H+ ist zentral, dass das unerwünschte Instrument einer Höchstgrenze möglichst rasch obsolet wird. Dazu braucht es eine verlässliche Datenbasis sowie eine sachgerechte und regelmäßige Aktualisierung der Tarifstruktur. Wo Minutagen oder Tarifierungen nicht mehr der Versorgungsrealität entsprechen, müssen sie rasch überprüft und korrigiert werden. Erfolgt diese Korrektur zeitnah, nachvollziehbar und dauerhaft, ist die AL-Obergrenze aus Sicht von H+ nicht mehr gerechtfertigt und muss aufgehoben werden.

Ebenso müssen die spezifische Situation der Notfallaufnahmen sowie der ärztlichen Aus- und Weiterbildung angemessen berücksichtigt werden. In diesen Bereichen können Versorgungsauftrag, Leistungsrealität, Supervision, Dokumentationsaufwand und organisatorische Rahmenbedingungen von standardisierten Berechnungslogiken abweichen.

"H+ lehnt weiterhin klar die AL-Obergrenze ab. Da der gesetzliche Auftrag jedoch besteht, übernehmen wir Verantwortung und setzen auf die tarifpartnerschaftliche Lösung. Sie bietet unter den gegebenen Umständen die beste Möglichkeit, die Umsetzung mitzugestalten, fehlerhafte Minutagen zu korrigieren und besondere Versorgungssituationen angemessen zu berücksichtigen", sagt Anne-Geneviève Bütikofer, Direktorin von H+. "Für H+ ist klar: Die ambulante Versorgung lässt sich nicht mit pauschalen Obergrenzen sichern, sondern nur mit einer sachgerechten Tarifstruktur und einer verlässlichen Datenbasis. Werden die tarifarischen Grundlagen korrigiert, wird die AL-Obergrenze hinfällig."

H+ wird die Anliegen seiner Mitglieder in den weiteren Genehmigungs- und Umsetzungsprozess einbringen. Die konkrete Umsetzung muss praktikabel, verhältnismäßig und versorgungsverträglich ausgestaltet werden.

Pressekontakt:
Anne-Geneviève Bütikofer, Direktorin
Tel.: +41 31 335 11 63
E-Mail: medien@hplus.ch

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Quelle: H+ Die Spitäler der Schweiz, Pressemitteilung

Originalartikel publiziert auf: AL-Obergrenze: H+ verteidigt Tarifpartnerschaft und fordert rasche Korrekturen