Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung über die künftige Besteuerung von Elektrofahrzeugen eröffnet und dabei zwei Varianten vorgelegt. Der TCS wird diese eingehend prüfen und sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens detailliert dazu äußern.
Bewährte Finanzierung der Straßeninfrastruktur sicherstellen
Die Finanzierung der Schweizer Straßeninfrastruktur durch den Nationalstraßen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) ist in der Verfassung verankert und hat sich in den letzten Jahren bewährt. Er sichert nicht nur die Instandhaltung und Weiterentwicklung der Schweizer Nationalstraßen, sondern leistet auch substanzielle und klar geregelte Beiträge an die Kantone und Agglomerationsprogramme.
Der TCS teilt die Auffassung des Bundesrates, dass sich in Zukunft alle Motorfahrzeugfahrer an den Infrastrukturkosten beteiligen müssen, unabhängig davon, ob sie mit einem Elektroantrieb oder einem Verbrenner unterwegs sind. Diese Neuaufteilung darf aber beim Bund nicht zu Mehreinnahmen führen, sondern nur den Wegfall des Mineralölsteuerzuschlags und der Mineralölsteuer kompensieren, die von E-Autos nicht bezahlt werden. Für den TCS ist es schließlich entscheidend, dass der Verteilschlüssel des NAF auch mit der neuen Abgabe nicht angetastet wird.
Unterstützung für die Elektrifizierung des Fahrzeugparks
Die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen ist eine zentrale Entwicklung für die Dekarbonisierung des Verkehrs und das Erreichen der ambitionierten Klimaziele. Damit diese Entwicklung nicht gebremst wird, muss die Abgabe für Elektrofahrzeuge mit Bedacht, zum Beispiel unter Berücksichtigung gewisser Schwellenwerte, eingeführt werden.
Nur wenn die Abgabe möglichst einfach ausgestaltet, transparent und für die Bevölkerung nachvollziehbar ist, stößt sie auf Akzeptanz. Zur detaillierten Umsetzung nimmt der TCS in der Vernehmlassungsantwort Stellung. Eine genügend lange Übergangsfrist ist außerdem unumgänglich, damit sich Betreiber von Ladestationen, die Strombranche und die E-Autofahrer auf die neue Abgabe einstellen können. Eine ausreichende Frist ist auch sinnvoll, um die Ziele der Roadmap Elektromobilität zu erreichen. Die technische Umsetzung darf aber keinesfalls dazu führen, dass eine permanente Lokalisierung von Autofahrern möglich wäre. Dies wäre ein eklatanter Eingriff in die Privatsphäre.
Pressekontakt: Vanessa Flack, Mediensprecherin TCS Tel. +41 58 827 34 41
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Quelle: Touring Club Suisse (TCS), Pressemitteilung
Originalartikel publiziert auf: Abgabe für Elektrofahrzeuge sichert die künftige Strasseninfrastruktur